Krankheit, Sterben, das eigene Ende – lauter Gedanken, die die meisten Menschen als sehr unangenehm empfinden und deswegen am liebsten verdrängen. Die konkrete Auseinandersetzung mit diesen Themen wird oft vermieden und man schiebt sie gerne mal vor sich her. Wie oft habe ich schon die Aussage gehört „ja, darüber nachgedacht habe ich schon und die Formulare liegen auch seit einer Weile zuhause herum…“.

Aus meinen Erfahrungen und Gesprächen in der Trauer- und Sterbebegleitung habe ich gelernt, wie wichtig Patientenverfügung und natürlich auch Vorsorgevollmacht sind: sowohl für Sie selbst, als auch für Ihre Angehörigen.

Hier einige Argumente, die dafür sprechen, über den eigenen Schatten zu springen und sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen:

  • Viele Menschen legen Wert auf ein selbstbestimmtes Leben, das in ihrem Sinne „richtig“ ist: mit einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass Ihr Leben auch ein selbstbestimmtest Ende hat.
  • Es reicht nicht, wenn Sie Ihren Angehörigen mündlich mitteilen, was Sie sich am Ende wünschen oder nicht: seit 01.09.2009 ist die Patientenverfügung an eine schriftliche Form gebunden.
  • Was Sie in Ihrer Patientenverfügung festhalten, ist seit 2003 verbindlich und Ärzte müssen sich daran halten.
  • Eine Patientenverfügung ist keine Frage des Alters und sollte nicht nur erlassen werden, wenn eine schwerwiegende Erkrankung diagnostiziert wird, sondern auch für einen unvorhersehbaren Akutfall bereits vorhanden sein
  • Übernehmen Sie nicht nur Selbstverantwortung (selbstbestimmtes Ende), sondern auch Verantwortung für Ihre Angehörigen: Muten Sie Ihnen nicht zu, diese schwerwiegenden Entscheidungen für Sie zu treffen, sondern halten Sie diese klar und deutlich in einer Patientenverfügung fest.
  • Unsicherheiten und Ängste, möglicherweise die „falschen“ Entscheidungen zu treffen, lassen sich ganz leicht in einem Beratungsgespräch ausräumen
  • Eine Patientenverfügung ist nichts Endgültiges, das bis an Ihr Lebensende gilt: Sie können sie jederzeit revidieren, ergänzen oder völlig neu verfassen, falls sich Ihre Haltung zu diesem Thema im Laufe der Zeit ändern sollte.
  • Zwar ist die Patientenverfügung an keine spezielle Form gebunden und muss auch nicht notariell beglaubigt werden, allerdings sind oft zu allgemeine Formulierungen wie „so sanft und schmerzlos wie möglich“ oder „unwürdiges Dahinsiechen vermeiden“ zu wenig klar definiert, um eine konkrete Umsetzung zu finden.

 

Was ich Ihnen anbiete:

  • Eine eingehende Beratung zu allen Fragen, im Zusammenhang mit der Patientenverfügung, so dass Sie am Ende zu einer Entscheidung gelangen, die für Sie richtig ist.
  • Ein Formular, das detailliert auf die entscheidenden Frage und möglicherweise anstehenden Entscheidungen, eingeht.
  • Die Möglichkeit einer Einzelberatung, aber auch – das kann ich sehr empfehlen – eine Patientenverfügungs-Session: zusammen mit Ihrem Lebenspartner, erwachsenen Kindern oder Eltern. Je größer die Runde, umso interessanter die Gespräche, die daraus erwachsen können. Und noch einen Vorteil hat eine solche große Runde: Ihre Bevollmächtigten sind dann auch auf dem gleichen Wissensstand wie Sie und über Ihre Wünsche informiert.
  • Solche Familien- oder anderweitigen Patientenverfügungs-Sessions biete ich gerne nach Vereinbarung auch am Wochenende an.

Betreuungs- und Vorsorgevollmacht

Um sicherzustellen, dass Ihre Vorstellung, die Sie in der Patientenverfügung festgehalten haben, auch umgesetzt werden, ist es notwendig einen Betreuer zu benennen und ihn mit einer entsprechenden Betreuungsvollmacht auszustatten. Da verhindert auch, dass falls Sie selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sind ein Betreuer durch ein Gericht bestellt wird.

Die Betreuungsvollmacht berechtigt den ernannten Betreuer, in Gesundheitsangelegenheiten im Sinne der Umsetzung Ihrer Patientenverfügung tätig zu werden. Noch umfassender ist eine Vorsorgevollmacht, in der die Betreuungsvollmacht dann auch beinhaltet ist.

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, Entscheidungen zu treffen und Handlungen zu vollziehen, die auch über den gesundheitlichen Rahmen und die Anweisungen der Patientenverfügung hinausgehen. Er darf Sie in rechtlichen, finanziellen und allen anderen Angelegenheiten des öffentlichen Lebens (Behörden, Versicherungen, Miete, Unterbringung, etc.) vertreten. Eine notarielle oder öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist nur notwendig, wenn es um Immobilien-, Grundstücks-, oder Firmenveräußerungen geht. Ansonsten ist die Vorlage der Original-Vorsorgevollmacht rechtlich gültig.

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Wichtig ist dabei, sich das Original der Vollmacht wieder aushändigen zu lassen.

Gerne berate ich Sie in weiteren Fragen zum Thema Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Entsprechende Formulare erhalten Sie in meiner Praxis.



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