Die von mir angebotenen Therapien werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. In seltenen Fällen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für „ambulante Naturheilverfahren“. Ein Anruf bei Ihrer Kasse reicht, um herauszufinden, ob, welche und in welchem Umfang die Kosten Naturheilverfahren übernommen werden.

Heilpraktiker sind berechtigt, mit Privatversicherungen, Beihilfestellen und Zusatz-Krankenversicherungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen. Ob in Ihrem persönlichen Vertrag auch ein Tarif für Heilpraktiker-Leistungen vorgesehen ist und welche Leistungen, in welchem Umfang übernommen werden, klären Sie am besten direkt mit der Leistungsstelle Ihrer Versicherung.

Unabhängig von den Erstattungen einer Rechnung seitens Ihrer Privatversicherung, Beihilfestelle oder Zusatzversicherung ist das Honorar in voller Höhe innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, halten Sie bitte mit mir Rücksprache um gemeinsam eine – für beide – gute Lösung zu finden.

 

Grundsätzlich durch Versicherungen aller Art nicht erstattungsfähig sind folgende Leistungen:

  • Paartherapie
  • Patientenverfügung
  • Betreuungs-/Vorsorgevollmacht
  • Trauerbegleitung
  • Wellness- Anwendungen

 

Termine

Meine Praxis ist eine reine Terminpraxis. Zwecks Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte per Mail oder telefonisch. Unangemeldet vor der Türe stehen und nach einem sofortigen Termin fragen, ist nicht zielführend. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht auch im Akutfall die Möglichkeit  haben, einen kurzfristigen Termin zu bekommen. Jeder Wochenplan enthält ein Kontingent an Notfall-Terminen, da ich sicherstellen möchte, in einem solchen Fall auch wirklich für Sie da zu sein: bei akuten körperlichen Beschwerden (Schmerzen, Infekt, etc.) oder bei seelischen, akuten Krisen.

Nicht alles im Leben bist bis ins letzte Detail planbar und es kann auch mal was dazwischenkommen, wenn wir einen Termin vereinbart haben: Bitte informieren Sie mich in diesem Fall umgehend darüber. Da ich eine reine Terminpraxis führe und Patienten nicht im 10-Minuten-Takt durchschleuse, sondern für Sie (abhängig von der Art des Termins) 1,5 – 2h Stunden Zeit einplane, habe ich bei sehr kurzfristigen Terminabsagen keine reelle Chance mehr diese Termine neu zu belegen.

Beachten Sie bitte folgende Fristen:

  • Termine die zwischen 48-24 Stunden vorher abgesagt werden, werden zu 50% berechnet
  • Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden mit dem vollen Honorar berechnet.

 

Sollten Sie sich aus irgendwelchen Gründen um mehr als 10 Minuten verspäten, geben Sie mir bitte kurz Bescheid.



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